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1. Berufliche Tätigkeitsfelder

Die beruflichen Tätigkeitsbereiche der Steuerfachangestellten leiten sich im Wesentlichen aus den Aufgabenstellungen ab, die für die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe gelten. 
 
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben u. a. den gesetzlichen Auftrag, ihren Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu helfen, sie in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und sie vor Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben darüber hinaus die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis dieser Prüfungen zu erteilen. Außerdem werden die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe für ihre Mandanten auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung und des Treuhandwesens tätig. Von Gerichten und Behörden werden sie auch in vielfacher Hinsicht als sachverständige Gutachter herangezogen. Damit sind in Umrissen die Tätigkeitsbereiche abgesteckt, in denen Steuerfachangestellte unter der verantwortlichen Leitung des Berufsangehörigen mitarbeiten können. Dabei kommt ihnen die Aufgabe zu, die Berufsangehörigen bei deren Arbeiten zu unterstützen und ihnen zuzuarbeiten. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Steuerfachangestellte fortlaufend anfallende Arbeiten soweit fertig stellen, dass diese nur noch der Überprüfung bedürfen, oder dass sie vorbereitend, beispielsweise für die Erstellung einer Steuererklärung oder für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung durch die Berufsangehörigen, tätig werden. Im Allgemeinen werden Steuerfachangestellte zunächst bei der Erledigung der klassischen Grundaufgaben des steuerberatenden Berufs eingesetzt werden, zu denen die Buchhaltung mit ihren vielfältigen Aufgabenstellungen, die Abschlusserstellung und die Anfertigung von Steuererklärungen gehören. Da die Mehrzahl der Berufsangehörigen bei der Erledigung ihrer Arbeiten die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung nutzt, eröffnet sich für Steuerfachangestellte hier ein zusätzliches Betätigungsfeld, das von der Vorbereitung und Erfassung der Buchungsdaten bis hin zur Mitwirkung bei Problemlösungen auf eigenen Datenverarbeitungsanlagen reicht. 
 
In der Regel werden Steuerfachangestellte nach Abschluss der Berufsausbildung in der Praxis des Berufsangehörigen zunächst als Sachbearbeiter die laufenden Buchführungs- und steuerlichen Arbeiten eines bestimmten Mandantenkreises übernehmen. Je nach Eignung und Bewährung steht ihnen dann – unter Berücksichtigung der Größe der jeweiligen Beratungspraxis – die Möglichkeit offen, Leiter eines selbständigen Arbeitsbereiches oder sogar Bürovorsteher zu werden. Durch ihr Fachwissen und ihre Bereitschaft zur beruflichen Fortbildung haben es Steuerfachangestellte weitgehend selbst in der Hand, ob sie überwiegend einfachere Arbeiten verrichten oder sich anspruchsvolleren und interessanteren Tätigkeiten zuwenden können, die dann auch entsprechend besser bezahlt werden.

2. Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Verkürzung auf 2,5 oder 2 Jahre ist je nach Vorbildung möglich.

3. Lernfelder (LF)

Neben dem berufsbezogenen Unterricht (10 Lernfelder des Rahmenlehrplans) werden im Berufsschulunterricht die allgemeinbildenden Fächer Politik, Deutsch, Englisch und Religion erteilt. Insbesondere in Englisch können die Auszubildenden Zusatzqualifikationen erwerben. 
Die Lernfelder des berufsbezogenen Unterrichts sind: 

Lernfeld 1: Rechtliches Denken und Handeln 
Lernfeld 2: Mandantenbuchführungen 
Lernfeld 3: Einkommensteuererklärungen u. Grundlagen der Körperschaftsteuer 
Lernfeld 4: Rechtsformentscheidungen 
Lernfeld 5: Umsatzsteuervoranmeldungen und erklärungen 
Lernfeld 6: Gewerbesteuererklärungen 
Lernfeld 7: Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht 
Lernfeld 8: Auswirkungen der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 
Lernfeld 9: Hilfe und Beratung in Steuersachen 
Lernfeld 10: Lernfeldübergreifende Fallstudien 

Diese Lernfelder werden an der PPC-Schule in den folgenden Halbjahren erteilt (die jeweils in den Klammern genannten Unterrichtsstunden sind Circa-Angaben): 

1. Halbjahr 

LF 1 (60), LF 2 (40), LF 3 (40), LF 9 (40) 

2. Halbjahr 

LF 1 (60), LF 2 (40), LF 3 (40), LF 5 (40) 

3. Halbjahr 

LF 2 (40), LF 3 (40), LF 4 (60), LF 5 (40) 

4. Halbjahr 

LF 2 (40), LF 3 (40), LF 4 (60), LF 5 (20), LF 6 (20) 

5. Halbjahr 

LF 3 (80), LF 7 (40), LF 8 (20), LF 9 (20) 

6. Halbjahr 

LF 3 (60), LF 7 (40), LF 8 (20), LF 10 (40) 

In Jahres- bzw. Halbjahreszeugnissen werden jeweils die in diesem Jahr bzw. Halbjahr erteilten Lernfelder benotet und zu einer gewichteten Note des berufsbezogenen Unterrichts (BBU) zusammengefasst. Viele Lernfelder werden über mehrere Jahre/Halbjahre unterrichtet und deshalb mehrfach benotet. Im Abschlusszeugnis am Ende der Ausbildung werden alle Lernfeldnoten ausgewiesen und ebenfalls zu einer BBU-Note zusammengefasst. 

4. Rahmenlehrplan

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/HKM/lp_steuerfachangestellte.pdf 

Viele weitere Informationen findet man auch auf der Homepage der Steuerberaterkammer Hessen unter der Rubrik Aus- & Fortbildung.  

https://www.stbk-hessen.de/ 

5. Unterrichtsplan

Klassenlehrer*in

Klasse 

Montag 

Dienstag 

Mittwoch 

Donnerstag 

Freitag 

Silke Gauck

24 ST A 

 

 

X 

 

X 

Matthias Huppmann

23 ST A 

 

X 

 

X 

 

Antje Gabel

22 ST A 

X 

 

X 

 

 

6. Prüfungen

Zwischenprüfung 
Sie findet meistens im März des 2. Ausbildungsjahres statt und umfasst drei schriftliche Prüfungen, die an einem Vormittag absolviert werden. 

Steuerwesen (75 Minuten) 
Rechnungswesen (60 Minuten) 
Wirtschafts- und Sozialkunde (45 Minuten)

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat auf das Ergebnis der Abschlussprüfung keinerlei Einfluss. 

Abschlussprüfung 
Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer Mandantenorientierten Prüfung. Sie wird von der Steuerberaterkammer Frankfurt sowohl im Winterhalbjahr (ca. November/ Dezember) als auch im Sommerhalbjahr (ca. Mai/Juni) angeboten 

Die vier Prüfungen werden für das Gesamtprüfungsergebnis jeweils einfach gewichtet. Die schriftlichen Prüfungen finden an zwei Tagen innerhalb einer Woche statt. Schriftliche Prüfungsklausuren sind: 

Steuerwesen (150 Minuten) 
Rechnungswesen (120 Minuten) 
Wirtschafts-und Sozialkunde (90 Minuten)

In dem Prüfungsfach Mandantenorientierte Sachbearbeitung soll der Prüfling außerdem in einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Minuten zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann. 

Am Ende der Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein Kammerzeugnisder Steuerberaterkammer Frankfurt über die erbrachten Prüfungsleistungen und ein Abschlusszeugnis der Berufsschule über die während der Berufsschulzeit erbrachten Leistungen. 

7. Ansprechpartner

Berufsfeldleiter:
Matthias Huppmann
 
matthias.huppmann@ppc-schule.de

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