Elternvertretung
Elternarbeit an einer beruflichen Schule in Hessen bricht mit klassischen Klischees. Wo Blockunterricht, Teilzeitklassen und Vollzeitgänge aufeinandertreffen, braucht es eine starke, koordinierende Hand. Genau hier kommt der Führung des Schulelternbeirats eine Schlüsselrolle zu.
Nach dem Hessischen Schulgesetz (HSchG) wird der oder die Vorsitzende und eine Stellvertretung aus der Mitte des Schulelternbeirats für zwei Jahre gewählt. An beruflichen Schulen wird diese Position zu einer hochgradig vernetzten Aufgabe. Die Person im Vorsitz ist die zentrale Schnittstelle zwischen:
- Der Schulleitung: Es findet ein regelmäßiger Austausch über die Schulentwicklung, pädagogische Konzepte und Organisatorisches auf Augenhöhe statt.
- Den Betrieben und Kammern: Da die duale Ausbildung eine enge Verzahnung erfordert, fungiert der Vorsitz als wichtiges Bindeglied zur regionalen Wirtschaft.
- Dem Landeselternbeirat (LEB): Über diesen Kanal gelingt die direkte politische Interessenvertretung der Schule auf Landesebene.
Dieses Ehrenamt verlangt kein juristisches Vorwissen, sondern vor allem Empathie, Kommunikationsfreude und den Willen zu gestalten. Wer hier Verantwortung übernimmt, wird zum Brückenbauer an der entscheidenden Schwelle zwischen Schule, Familie und Arbeitswelt.
Für die Schuljahre 2026/2027 & 2027/2028 wurde folgende Vorsitzende gewählt:
Erste Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Lutz
Zweite Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Wunderer
Kontaktaufnahme per E-Mail ist demnächst verfügbar.
